TV-L Pflegedienst Rechner 2025

Brutto Netto Gehaltsrechner

Einstellungen zum Tarif

Tarifliches Grundentgelt
%
+47,11
Monatliches Einkommen
+47,11
+47,11
Jährliches Einkommen
+47,11
+47,11

Tariftabelle vom 

Schnitt eines Holzstammes

Steuern und Abgaben

Beträge für Steuern und Sozialversicherungen
Monat (€)Jahr (€)
Grundentgelt0
Leistungszulage (xx %)0
Sonderzahlungen00
Brutto0
Steuer Brutto00
Lohnsteuer00
Kirchensteuer00
Solidaritätszuschlag00
Summe Steuern00
Sozial Brutto00
kv (xxxxxxxxx)00
Pflegeversicherung00
Rentenversicherung00
Arbeitslosenversicherung00
Summe Sozialabgaben00
Zusatzversorgung (xx %)00
Netto00
Hauswand als Header Image für TV-L

Transparenz in der Gehaltsabrechnung mit unserem TV-L Gehaltsrechner!

Ihr Verdienst im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sollte fair und klar verständlich sein. Unser Gehaltsrechner, speziell entwickelt für die TV-L Tarife, ermöglicht es Ihnen, Ihren Nettolohn, die Lohnsteuer und die gesetzlichen Sozialabgaben für das Jahr 2025 präzise zu berechnen. Ob Sie im öffentlichen Dienst als Lehrer, Verwaltungsangestellter oder in einem anderen Bereich tätig sind – unser Brutto-Rechner bietet Ihnen eine klare Übersicht über Ihre finanzielle Situation. Planen Sie Ihre finanzielle Zukunft mit Vertrauen und Präzision – starten Sie jetzt und maximieren Sie Ihr Netto-Einkommen!

Einstellungen Lohnsteuer und Abgaben

Formulare als Header Image für Lohnsteuer

Steuern

Kirchensteuer

Kinder

Jahre

Erklärungen für die einzelnen Parameter findest Du in unserem Glossar.

Fliegende Geldscheine als Header Image für Vorsorge

Vorsorge

Krankenversicherung

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Zuschuss Arbeitgeber

Rentenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Aufteilung Brutto, Netto und Abgaben

Gehälter im Pflegedienst nach TV-L KR

M12.111,00-
M22.111,504.711,67

Tarifvertrag der Länder – Pflegedienst (TV-L KR)

Der TV-L KR ist der Tarifvertrag für den Pflegedienst im Bereich der Länder. Er regelt die Arbeitsbedingungen und Vergütung von Pflegefachkräften und Pflegehilfspersonal, die in Einrichtungen und Institutionen der Länder tätig sind. Der TV-L KR berücksichtigt die besonderen Anforderungen und Belastungen in der Pflege und stellt die Anlage C zum allgemeinen Tarifvertrag der Länder (TV-L) dar.


Anwendungsbereich

Die KR-Tabelle gilt für:

  • Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte, die in landeseigenen Krankenhäusern, Pflegeheimen oder psychiatrischen Einrichtungen beschäftigt sind.
  • Beschäftigte in der ambulanten Pflege, soweit diese unter Landesverantwortung fällt.
  • Mitarbeitende in spezialisierten Einrichtungen, z. B. in der intensivmedizinischen Pflege, geriatrischen Pflege oder der Pflege von Menschen mit Behinderung.
  • Leitungskräfte, wie Stationsleitungen oder Pflegedienstleitungen, die in diesen Einrichtungen tätig sind.

Er umfasst alle tariflich angestellten Beschäftigten in Pflegeberufen, nicht jedoch Beamtinnen und Beamte oder Beschäftigte kommunaler Einrichtungen.


Vergütungssystem

Die Vergütung im Pflegedienst erfolgt über die spezifische P-Tabelle, die die besonderen Anforderungen und Belastungen der Pflege berücksichtigt. Die Entgeltgruppen P 5 bis P 16 decken eine breite Spanne von Tätigkeiten und Verantwortungsgraden ab:

  • P 5 bis P 7: Tätigkeiten ohne abgeschlossene Berufsausbildung, wie Pflegehilfskräfte oder angelernte Assistenzkräfte.
  • P 8 bis P 9: Tätigkeiten von Pflegefachkräften mit abgeschlossener Berufsausbildung, z. B. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Altenpflegerinnen.
  • P 10 bis P 12: Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen oder Spezialisierungen, z. B. Fachkräfte in der Intensivpflege, OP-Pflege oder psychiatrischen Pflege.
  • P 13 bis P 16: Leitungspositionen, wie Stationsleitungen, Pflegedienstleitungen oder andere Führungsaufgaben.

Stufensystem

Innerhalb der Entgeltgruppen gibt es ein Stufensystem mit sechs Stufen, das die Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit berücksichtigt:

  • Stufe 1: Einstieg für Beschäftigte ohne relevante Berufserfahrung.
  • Stufe 2 bis Stufe 4: Höherstufung nach ein, drei und fünf Jahren in der vorherigen Stufe.
  • Stufe 5 und Stufe 6: Weitere Aufstiege nach sieben bzw. zehn Jahren.

Beispielhafte Gehälter:

  • P 8/Stufe 1: ca. 3.000 Euro brutto (Pflegefachkraft ohne Berufserfahrung).
  • P 8/Stufe 6: ca. 4.000 Euro brutto (erfahrene Pflegefachkraft).
  • P 14/Stufe 6: über 5.500 Euro brutto (Pflegedienstleitung).

Zusatzleistungen und Sonderregelungen

Beschäftigte im TV-L KR profitieren von einer Vielzahl von Zusatzleistungen, die den Beruf attraktiver machen und die Belastungen im Pflegebereich abfedern sollen:

  1. Zulagen:

    • Schicht- und Wechselschichtzulagen: Für die Arbeit in Wechselschichtsystemen, die in der Pflege üblich sind.
    • Erschwerniszulagen: Für besonders belastende Tätigkeiten, z. B. in der Intensivpflege, der psychischen Betreuung oder der Arbeit mit infektiösen Patienten.
  2. Jahressonderzahlung:

    • Eine Sonderzahlung in Höhe von ca. 60–90 % eines Monatsgehalts, abhängig von der Entgeltgruppe.
  3. Betriebliche Altersversorgung:

    • Eine zusätzliche Altersvorsorge wird über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gewährleistet.
  4. Leistungsorientierte Bezahlung (LOB):

    • Beschäftigte können leistungsabhängige Prämien oder Boni erhalten.
  5. Fort- und Weiterbildungsförderung:

    • Unterstützung für Weiterbildungen, z. B. in der Intensivpflege, OP-Pflege oder zur Qualifikation als Pflegedienstleitung.
  6. Sonderprämien:

    • In besonderen Situationen, wie der COVID-19-Pandemie, wurden Einmalzahlungen eingeführt, um die zusätzliche Belastung der Pflegekräfte zu honorieren.

Arbeitszeit und Urlaub

Die Arbeitszeit im TV-L beträgt:

  • 39 Stunden pro Woche, bundesweit einheitlich.

Pflegekräfte, die in Schichtdiensten oder Wechselschichtsystemen tätig sind, können von spezifischen Regelungen profitieren, z. B. zusätzlichen freien Tagen oder Arbeitszeitkonten.

Der Urlaubsanspruch umfasst mindestens:

  • 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
  • Zusätzliche Urlaubstage können für Schichtarbeit, Schwerbehinderung oder andere Belastungsfaktoren gewährt werden.

Besonderheiten und Spezielle Regelungen

  1. Arbeitsplatzsicherheit:
    • Pflegekräfte im TV-L profitieren von der hohen Arbeitsplatzsicherheit, die eine Anstellung im öffentlichen Dienst mit sich bringt.
  2. Maßnahmen gegen Fachkräftemangel:
    • Um den Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen, wurden spezielle Maßnahmen wie erhöhte Zulagen, beschleunigte Aufstiegsmöglichkeiten und verbesserte Arbeitszeitregelungen eingeführt.
  3. Familienfreundlichkeit:
    • Flexible Arbeitszeitmodelle und Teilzeitmöglichkeiten sollen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern.
  4. Gesundheitsförderung:
    • Der TV-L legt Wert auf die Gesundheit der Beschäftigten, z. B. durch Maßnahmen zur psychischen und physischen Entlastung sowie durch Präventionsprogramme.

Tarifverhandlungen und Anpassungen

Die Tarifverhandlungen für den TV-L werden zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften, wie ver.di und der dbb tarifunion, geführt. Hauptthemen sind:

  • Regelmäßige Anpassungen der Entgelttabellen an die Inflation und Marktverhältnisse.
  • Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeit und Schichtbelastungen.
  • Einführung zusätzlicher Maßnahmen zur Entlastung und Fachkräftegewinnung.

Der TV-L stellt sicher, dass Pflegekräfte in landeseigenen Einrichtungen fair vergütet und mit attraktiven Arbeitsbedingungen ausgestattet werden. Er berücksichtigt die hohen Anforderungen und Belastungen in der Pflege und trägt durch Zusatzleistungen und Fördermaßnahmen zur Wertschätzung und Motivation der Beschäftigten bei.