Tarifvertrag der Länder (TvL)

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Öffentlicher Dienst

Der Öffentliche Dienst ist der Teil des Staatsapparates, der öffentliche Aufgaben wahrnimmt und sich aus Beamten, Angestellten und Arbeitern zusammensetzt. Zu den Tätigkeitsbereichen des Öffentlichen Dienstes gehören beispielsweise Verwaltung, Bildung, Gesundheitswesen, öffentlicher Nahverkehr, Sicherheit und Justiz. Der Öffentliche Dienst ist somit ein wichtiger Bestandteil des Staates und erfüllt Aufgaben im öffentlichen Interesse, um das Gemeinwohl zu fördern. Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst werden in der Regel nach tariflichen Regelungen entlohnt und haben oft besondere Regelungen im Hinblick auf ihre Arbeitszeit, Urlaub und Altersversorgung.

  • Gehaltsrechner für die Tarife im TVöD des öffentlichen Dienstes. Berechnung des Netto für Tarife des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber, Tarife im Pflegedienst und im Sozial- und Erziehungsdienst.

  • Gehaltsrechner für die Tarife im Tarifvertrag der Länder. Berechnung des Netto Tarife im Pflegedienst und im Sozial- und Erziehungsdienst.

  • Gehaltsrechner für die Tarife nach dem Tarifvertrag der Ärzte. Berechnung des Netto Tarife nach dem Tarifvertrag der Länder für Universitätskliniken und nach der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber für kommunale Krankenhäuser.

Informationen zum TV-L im öffentlichen Dienst

Der TV-L legt unter anderem die Gehälter, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Arbeitsplatzsicherheit, Zusatzleistungen und andere arbeitsrechtliche Bestimmungen für die Angestellten fest. Der Tarifvertrag enthält eine Eingruppierungsordnung, die die Kategorisierung der Angestellten in verschiedene Entgeltgruppen regelt. Die Entgeltgruppen richten sich nach Qualifikation, Berufserfahrung und Verantwortungsbereich der Beschäftigten.

Der Tarifvertrag der Länder in Deutschland, auch bekannt als TV-L, ist ein spezifischer Tarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen für Angestellte im öffentlichen Dienst der Länder regelt. Er wurde von den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden der Länder ausgehandelt und gilt für die meisten Beschäftigten in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur, Verwaltung und anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes.

Der TV-L besteht aus einem allgemeinen Teil, der für alle Beschäftigten gilt, sowie aus spezifischen Teilen, die sich auf bestimmte Berufsgruppen beziehen, wie z.B. Lehrer, Erzieher, wissenschaftliche Mitarbeiter oder Verwaltungsangestellte. Die Tarifverhandlungen finden regelmäßig zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden statt, um die Bedingungen im öffentlichen Dienst zu aktualisieren und an die sich ändernden Anforderungen anzupassen. Dabei werden unter anderem auch Gehaltserhöhungen und andere tarifliche Verbesserungen ausgehandelt.

Der TV-L legt Mindeststandards fest, die in den einzelnen Bundesländern von den öffentlichen Arbeitgebern nicht unterschritten werden dürfen. In einigen Fällen können jedoch die Länder eigene Ergänzungen oder abweichende Regelungen zum TV-L vereinbaren.

Es ist wichtig zu beachten, dass der TV-L nicht für Beamte gilt, da diese in der Regel durch separate Besoldungsregelungen abgedeckt werden. Der Tarifvertrag betrifft hauptsächlich die Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder, die nicht den Status eines Beamten haben.

Der TV-L trägt dazu bei, einheitliche Standards für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder in Deutschland zu gewährleisten und ihre Rechte und Interessen zu schützen. Er schafft transparente und verlässliche Rahmenbedingungen für die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst.